In unserem Servicebereich stellen wir Ihnen unter anderem Dokumente zum Download bereit, die Sie benötigen, um eine Wohnung bei uns anzumieten.
Falls Sie noch Fragen zu diesen Themen haben, senden Sie uns über mail@bauhuette-luebeck.de einfach eine E-Mail, wir werden Ihnen dann weiterhelfen.
⇓ Gut miteinander wohnen! ⇓
Gegenseitige Rücksichtnahme ist die beste Voraussetzung für ein angenehmes Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Wir bitten Sie deshalb, folgende Punkte aus unserer Hausordnung zu beachten.
Schutz vor Lärm in den Ruhezeiten: tagsüber von 13:00 bis 15:00 Uhr nachts von 22:00 bis 7:00 Uhr
Bitte achten Sie auch außerhalb der Ruhezeiten auf eine verträgliche Zimmerlautstärke.
Bei Spiel und Sport in den Wohnanlagen muss auf Anwohner ebenso wie auf die Grünanlagen und Anpflanzungen Rücksicht genommen werden. Kinder sollten möglichst auf Spielplätzen spielen.
Sicherheit
Haustüren sind ständig geschlossen zu halten! Bitte Häuser ohne eine zentrale Schließanlage (Gegensprechanlage mit elektrischem Türöffner) von 22:00 bis 6:00 Uhr abschließen!
Waschen und Trocknen
Waschküche und Trockenboden - sofern im Gebäude vorhanden - sind stets sauber zu halten. Die Türen sind abzuschließen. Bitte die Wäsche unverzüglich nach dem Trocknen abnehmen.
Reinigung
Die Hausbewohner haben Kellerflure, Treppenhäuser sowie Boden und Müllplatz abwechselnd zu reinigen, sofern hierfür keine Fachfirmen beauftragt werden.
Müllentsorgung
Restmüll gehört - ggf. zerkleinert - in die dafür vorgesehenen Müllgefäße, Reststoffe, wie Glas, Papier und Kunststoffe, in die entsprechenden Behältnisse. Bedenken Sie: Zunehmender Restmüll bedeutet steigende Betriebskosten! Lebensmittelreste, Tierstreu, ätzende Flüssigkeiten etc. dürfen nicht in Wasch-, Spül- oder Toilettenbecken entsorgt werden. Das Ausstauben von Sachen oder das Entsorgen von Zigarettenkippen aus den Fenstern oder von Balkonen ist nicht erlaubt.
Das Abstellen von Motor- und Kleinkrafträdern jeglicher Art innerhalb des Gebäudes ist verboten.
Kellereingänge und Hoftüren (soweit vorhanden) sind immer abzuschließen! Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen freigehalten werden! Sie dürfen nicht zugeparkt oder durch Fahr- und Motorräder, Kinderwagen, Schuhe usw. versperrt werden. In Gemeinschaftsräumen oder auf Gemeinschaftsflächen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Das Lagern von feuergefährlichen Materialien in Keller- oder Bodenräumen ist untersagt.